Gütesiegel für den Computerhandel


WKO - Computerhandel - GEPRÜFT


 

Um dieses Gütesiegel berechtigt führen zu dürfen sind eine Reihe von Kriterien zu erfüllen oder einzuhalten.

  • Allgemein zugängliche Verkaufsräumlichkeiten, wo Kunden Ausstellungs- und Demonstrations­möglichkeiten vorfinden
  • Geld zurück im Falle eines Lieferverzugs, wenn angemessenen Fristen überschritten werden
  • fachgerechte Beratung durch geschultes Personal
  • Lieferservice, also Zustellung, Anschluss, Einstellung und Inbetriebnahme gegen Kostenvergütung
  • Annahme und Abwicklung (Durchführung) von Gewährleistungs- und Garantiefälle
  • Beratungsservice nicht nur vor dem Kauf, sondern auch nach dem Kauf stehen Ihnen die Betriebe mit Rat und Tat zu Seite
  • Rückgabemöglichkeit von Altgeräten zur Entsorgung gegen Kostenvergütung
  • Weiters arbeitet diese Unternehmen nach gesetzeskonformen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ganz besonders wird bei bei Internet- und Versandgeschäften auf klare Regelungen bezüglich Rücktrittsrecht, Gewährleistung und Datenschutz geachtet.