Gütesiegel für den Computerhandel
WKO - Computerhandel - GEPRÜFT

Um dieses Gütesiegel berechtigt führen zu dürfen sind eine Reihe von Kriterien zu erfüllen oder einzuhalten.
- Allgemein zugängliche Verkaufsräumlichkeiten, wo Kunden Ausstellungs- und Demonstrationsmöglichkeiten vorfinden
- Geld zurück im Falle eines Lieferverzugs, wenn angemessenen Fristen überschritten werden
- fachgerechte Beratung durch geschultes Personal
- Lieferservice, also Zustellung, Anschluss, Einstellung und Inbetriebnahme gegen Kostenvergütung
- Annahme und Abwicklung (Durchführung) von Gewährleistungs- und Garantiefälle
- Beratungsservice nicht nur vor dem Kauf, sondern auch nach dem Kauf stehen Ihnen die Betriebe mit Rat und Tat zu Seite
- Rückgabemöglichkeit von Altgeräten zur Entsorgung gegen Kostenvergütung
- Weiters arbeitet diese Unternehmen nach gesetzeskonformen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ganz besonders wird bei bei Internet- und Versandgeschäften auf klare Regelungen bezüglich Rücktrittsrecht, Gewährleistung und Datenschutz geachtet.
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